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   VG Berlin, 16.05.2022 - 8 K 178.18   

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VG Berlin, 16.05.2022 - 8 K 178.18 (https://dejure.org/2022,25265)
VG Berlin, Entscheidung vom 16.05.2022 - 8 K 178.18 (https://dejure.org/2022,25265)
VG Berlin, Entscheidung vom 16. Mai 2022 - 8 K 178.18 (https://dejure.org/2022,25265)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • VG Berlin, 29.09.2021 - 8 K 159.19
    Auszug aus VG Berlin, 16.05.2022 - 8 K 178.18
    Eine regelmäßige Erhöhung der Miete zu Gunsten des Fördernehmers ist nicht Zweck der Regelung (vgl. Urteile der Kammer vom 29. September 2021 - VG 8 K 159.19 und VG 8 K 160.19 -, juris Rn. 38).

    Von der Möglichkeit zur barwertigen Rückzahlung, welche bis zum Jahr 2011 bestanden haben dürfte (vgl. VG Berlin, Urteile vom 29. September 2021 - VG 8 K 159.19 und VG 8 K 160.19 -, juris Rn. 48) hat die Klägerin keinen Gebrauch gemacht.

    Im Übrigen unterscheiden sich Objekte mit Barwertablösung von Objekten mit freiwilliger vorzeitiger Rückzahlung dadurch, dass bei Ersteren keine zeitliche Verkürzung der Eigenschaft "öffentlich gefördert" eintritt, und wurden Verträge über Barwertablösungen nur bis zum Jahr 2011 abgeschlossen (vgl. VG Berlin, Urteil vom 29. September 2021 - VG 8 K 159.19 und VG 8 K 160.19 -, juris Rn. 48).

  • VG Berlin, 29.09.2021 - 8 K 160.19
    Auszug aus VG Berlin, 16.05.2022 - 8 K 178.18
    Eine regelmäßige Erhöhung der Miete zu Gunsten des Fördernehmers ist nicht Zweck der Regelung (vgl. Urteile der Kammer vom 29. September 2021 - VG 8 K 159.19 und VG 8 K 160.19 -, juris Rn. 38).

    Von der Möglichkeit zur barwertigen Rückzahlung, welche bis zum Jahr 2011 bestanden haben dürfte (vgl. VG Berlin, Urteile vom 29. September 2021 - VG 8 K 159.19 und VG 8 K 160.19 -, juris Rn. 48) hat die Klägerin keinen Gebrauch gemacht.

    Im Übrigen unterscheiden sich Objekte mit Barwertablösung von Objekten mit freiwilliger vorzeitiger Rückzahlung dadurch, dass bei Ersteren keine zeitliche Verkürzung der Eigenschaft "öffentlich gefördert" eintritt, und wurden Verträge über Barwertablösungen nur bis zum Jahr 2011 abgeschlossen (vgl. VG Berlin, Urteil vom 29. September 2021 - VG 8 K 159.19 und VG 8 K 160.19 -, juris Rn. 48).

  • BVerwG, 11.05.2006 - 5 C 10.05

    A: Anschlussförderung im sozialen Wohnungsbau (Berlin); Auslegung von

    Auszug aus VG Berlin, 16.05.2022 - 8 K 178.18
    Dies bewegt sich im Rahmen des weiten Gestaltungsermessens des Staates, was die Gewährung von Subventionen betrifft, insbesondere auch im Bereich des sozialen Wohnungsbaus (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 11. Mai 2006 - BVerwG 5 C 10/05 -, juris Rn. 58 m.w.N.).

    Denn das Gesetz begründete nach § 33 Abs. 3 II. WoBauG vorbehaltlich hier nicht zutreffender Regelungsbereiche keinen Rechtsanspruch auf die Bewilligung öffentlicher Mittel (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Mai 2006 - BVerwG 5 C 10/05 -, juris Rn. 50).

    Sogar ein vollständiger Verzicht auf eine Anschlussförderung wäre unter Umständen hiermit vereinbar gewesen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Mai 2006 - BVerwG 5 C 10/05 -, juris).

  • BVerwG, 20.11.2003 - 3 C 44.02

    Feststellungsklage; konkretes Rechtsverhältnis; Arzneimittelvertrieb;

    Auszug aus VG Berlin, 16.05.2022 - 8 K 178.18
    Der Begriff des Rechtsverhältnisses umschreibt die rechtlichen Beziehungen, die sich aus einem konkreten Sachverhalt aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Norm für das Verhältnis von (natürlichen oder juristischen) Personen untereinander oder einer Person zu einer Sache ergeben, kraft deren eine der beteiligten Personen etwas Bestimmtes tun muss, kann oder darf oder nicht zu tun braucht (BVerwG, Urteil vom 20. November 2003 - 3 C 44/02 -, juris Rn. 18 m. w. N.).
  • VG Berlin, 22.11.2021 - 8 K 251.19
    Auszug aus VG Berlin, 16.05.2022 - 8 K 178.18
    Eine "echte" Rückwirkung oder einen sonstigen Verstoß gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes stellt die Änderung der Verwaltungspraxis nicht dar (vgl. VG Berlin, Urteil vom 22. November 2021 - VG 8 K 251.19 -, juris Rn. 56 ff.).
  • BGH, 21.12.2010 - X ZR 122/07

    Werkvertrag: Überschreitung einer Kostenangabe auf Grund unzutreffender Angabe

    Auszug aus VG Berlin, 16.05.2022 - 8 K 178.18
    Eine Vertragspartei, welche eine Veränderung der Verhältnisse selbst herbeigeführt hat, ist nicht schutzwürdig (vgl. BGH, Urteil vom 21. Dezember 2010 - X ZR 122/07 -, juris Rn. 27 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.07.2012 - 8 C 4.11

    Abänderung; Anmeldung; Anpassungsverlangen; Anpassungsanspruch; Aufhebung;

    Auszug aus VG Berlin, 16.05.2022 - 8 K 178.18
    Vielmehr muss nach dem Regelungszusammenhang sowie nach dem Zweck der Vorschrift die Änderung der für den Vertragsinhalt maßgeblichen tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse zu schwerwiegenden, bei Vertragsschluss nicht absehbaren Nachteilen für die Vertragspartei geführt haben, denen die Vertragspartner billigerweise Rechnung getragen hätten, wenn sie die Entwicklung vorhergesehen hätten (BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2012 - BVerwG 8 C 4/11 -, juris Rn. 64).
  • BVerwG, 11.11.2008 - 7 B 38.08

    Voraussetzungen einer oberverwaltungsgerichtlichen Entscheidung über die

    Auszug aus VG Berlin, 16.05.2022 - 8 K 178.18
    Dabei unterliegen ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften aber keiner eigenständigen richterlichen Auslegung wie Rechtsnormen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. November 2008 - BVerwG 7 B 38.08 -, juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 14.09.2020 - 6 ZB 20.1652

    Gewährung des Baukindergelds Plus

    Auszug aus VG Berlin, 16.05.2022 - 8 K 178.18
    Werden die Fördervoraussetzungen in Förderrichtlinien geregelt, so müssen diese von der zuständigen Bewilligungsbehörde gleichmäßig ohne Verstoß gegen andere Rechtsvorschriften und gemäß dem Förderzweck angewendet werden, wie dieser in den selbst gegebenen Richtlinien zum Ausdruck kommt (vgl. BayVGH München, Beschluss vom 14. September 2020 - 6 ZB 20.1652 -, juris Rn. 9).
  • BVerwG, 15.11.2012 - 7 C 15.12

    Kraftwerk; Altanlage; Übergangsregelung; Betriebsgenehmigung; Verzicht;

    Auszug aus VG Berlin, 16.05.2022 - 8 K 178.18
    Auch nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage, also analog § 60 Abs. 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG), besteht kein Anspruch auf ein "Abschmelzen" der Ansatzverzichte (zur Anwendung von § 60 Abs. 1 VwVfG auf einseitige Rechtsgeschäfte vgl. BVerwG, Urteil vom 15. November 2012 - BVerwG 7 C 15/12 -, juris Rn. 40).
  • BVerwG, 27.07.2015 - 6 B 12.15

    Zugang zu Meldedaten der örtlichen Meldebehörde über das Internet

  • VG Berlin, 21.06.2022 - 8 K 138.20
    Nach vorzeitiger vollständiger Rückzahlung der Aufwendungsdarlehen sind daher keine förderungsbedingten Mieterhöhungen mehr möglich (vgl. VG Berlin, Urteile vom 29. September 2021 - VG 8 K 159.19 und 160.19 -, juris Rn. 39 ff., vom 22. November 2021 - VG 8 K 251.19 -, juris Rn. 39 ff. und vom 16. Mai 2021 - VG 8 K 178.18 -).
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